Skate – und Bikeanlage
Der Funsportpark soll ein interaktiver, alterübergreifender und integrativer Treffpunkt für die ganze Familie, insbesondere für Kinder und Jugendliche aus dem gesamten Landkreis, werden. Die Anlage soll aus einem Skatepark mit verschiedenen Rampen und Halfpipe sowie einem Pumptrack (Rundkurs mit Wellen) bestehen. Begleitend hierzu sind nach dem Bau verschiedene regelmäßige Aktivitäten geplant. Die Bereitstellung einer Grundausstattung an der Skateanlage wie Unterstellmöglichkeiten bei schlechtem Wetter, Sitzmöglichkeiten oder Toiletten ist Bestandteil des Projektes.
Am ersten Planungsworkshop, der am 22. Mai 2019 stattfand und von dem Nürnberger Planungsbüro „Populär Handycraftes Skateparks“ durchgeführt wurde, nahmen 25 Kinder und Jugendliche im Alter von acht bis 25 Jahren aus sechs Gemeinden und zehn Ortsteilen des Landkreises teil und diskutierten über die Ansprüche an die Anlage sowie die Begleitinfrastruktur. Beim Final-Workshop am 27. Juni 2019 waren insgesamt 33 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene anwesend. Hierbei wurde im Zuge eines Workshops der erste Planungsentwurf durch das Planungsbüro vorgestellt und anschließend mit den Teilnehmern darüber diskutiert.
Die Trägerschaft für das Projekt „Skate- und Bikeanlage“ übernimmt die Gemeinde Knetzgau. Nachdem während der Steuerkreissitzung der LAG Haßberge e. V. am 04. Juni 2019 einstimmig ein Grundsatzbeschluss über die grundsätzliche Befürwortung des Projektes gegeben wurde, wurde in der Steuerkreissitzung im Herbst der endgültige Beschluss gefasst und anschließend der LEADER-Förderantrag gestellt.
Nachdem Ende Dezember 2019 der Förderbescheid eingegangen war, hat sich die Gemeinde zügig an die Umsetzung des Projektes gemacht. Aufgrund behördlicher Auflagen, verzögerte sich aber leider der geplante Start des Projektes. Im Mai 2021 war es endlich soweit und der Spatenstich für das Projekt fand statt.
Am 09. Oktober 2021 konnte der Skate- und Bikepark bei einer feierlichen Eröffnung, unter großer Beteiligung der hiesigen Bevölkerung, seiner Bestimmung übergeben werden.