Unser Leitbild

Rechtsform
Die LAG Haßberge e.V. ist seit Dezember 2008 ein eingetragener Verein. Ziel des Vereins ist es, die Region als Lebens- und Wirtschaftsraum sowohl für die Bewohner als auch für Gäste weiter zu entwickeln.
Vorsitzender der LAG Haßberge e.V. ist Herr Landrat Wilhelm Schneider, sein Stellvertreter Bürgermeister Thomas Stadelmann aus Zeil a. Main.
Die Geschäftsstelle der LAG Haßberge e.V. ist am Landratsamt Haßberge eingerichtet.
LAG Haßberge e.V.
Geschäftsstelle
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus
- dem Vorsitzenden Wilhelm Schneider
- seinem Stellvertreter Thomas Stadelmann
- den Mitgliedern Dieter Möhring, Jürgen Hennemann und Matthias Schneider und
- dem Schatzmeister Peter Schleich
Kassenprüfer des Vereins sind
- Holger Baunacher
- Holger Weininger
Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist lt. Satzung einmal pro Jahr abzuhalten.
Organisation
Bürger und Bürgerinnen sowie juristische Personen aus dem LAG-Gebiet sind in verschiedenen Arbeitskreisen, Projektgruppen und lokalen Initiativen organisiert.
Der Steuerkreis ist das Entscheidungsgremium der LAG Haßberge e.V. und entscheidet darüber, ob ein Projekt mit der Zielsetzung der LES vereinbar ist und somit über das Förderprogramm LEADER gefördert werden soll. Der Steuerkreis der LAG Haßberge e.V. besteht aus insgesamt 20 gewählten Mitgliedern.
Der Beirat unterstützt und berät die LAG Haßberge e.V. auf allen Ebenen, insbesondere berät er den Steuerkreis bei seiner Entscheidungsfindung.
Zur Koordinierung von Verwaltungs- und Fachaufgaben bedient sich die LAG Haßberge e.V. eines LAG-Managements, das aus der Geschäftsführung und dem LAG-Management besteht.
Sitzungen und Beschlüsse
Umlaufbeschluss unter Vorbehalt über „Schloss Oberschwappach – Umgestaltung barocker Terrassengärten und Schlosspark zum internationalen Begegnungs- und Erlebnisort“ vom 13.08.2020
...
Umlaufbeschluss Unterstützung Bürgerengagement – Antrag 2 vom 24.07.2020— Abstimmungsfrist bis 04.08.2020 verlängert!
...
Umlaufbeschluss Bewegungspark an der Dreiberg-Schule vom 23.07.2020
...
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede volljährige, natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder des Privatrechts werden, die ihren Wohnsitz, eine Arbeitsstelle oder Niederlassung im Gebiet der LAG Haßberge e.V. (identisch mit dem Gebiet des Landkreises Haßberge) hat oder für das Gebiet der LAG Haßberge e.V. zuständig ist und die den Vereinszweck unterstützt (§ 3 Abs. 1 der Vereinssatzung).
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach § 3 der Beitragsordnung der LAG Haßberge e.V.
Ansprechpartner/in

Karin Gadamer

Susanne Wolfrum-Horn
