
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und steht für „Liaison entre actions de développement de L´économie rurale” (Verknüpfung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). LEADER hat das Ziel die ländlichen Räume der EU zu stärken und in ausgewählten Regionen eine nachhaltige Entwicklung in Gang zu setzen.
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Lokale Entwicklungsstrategie
Grundlage für eine Teilnahme am LEADER-Programm ist unsere Lokale Entwicklungsstrategie (LES), die von einer Mithilfe zahlreicher regionaler Akteure erstellt wurde.
Die LAG Haßberge e.V. wurde mit Überreichung der Anerkennungsurkunde am 12.03.2015 durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an den 1. Vorsitzenden Landrat Schneider wieder als Leader-Förderregion ausgewählt. Grundlage für die Auswahl als Förderregion ist die Lokale Entwicklungsstrategie (LES).
LEADER 2014-2020
Durch das Förderprogramm LEADER (französisch Liaison entre actions de développement de l’économie rurale, „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“) werden innovative Projektideen gefördert. Diese Förderung soll die Entwicklung der ländlichen Räume vorantreiben und zusätzlich die Region stärken.
LEADER-Regionen sind räumlich abgegrenzte ländliche Gebiete, für die eine regionale Entwicklungsstrategie entwickelt wird, die sieben Jahre gilt. Diese Strategie definiert Handlungsfelder und Ziele der Regionen und dient als Grundlage für die Auswahl von Projekten.
LEADER folgt dem Bottom-up-Ansatz. Das bedeutet, dass die Menschen vor Ort die regionale Entwicklungsstrategie mitgestalten, Projekte zur Erhaltung der Lebensqualität anstoßen und umsetzen. Die europäischen Fördergelder sollen dazu beitragen, Neues und Innovatives in den ländlichen Regionen zur ermöglichen, das Miteinander zu stärken und dadurch die Zukunftsfähigkeit der Dörfer zu sichern.
Zwischenevaluation
Das Evaluierungskonzept der LAG Haßberge e.V. ist als verbindlicher Rahmen, bereits zum Zeitpunkt der Erstellung der LES mit IRE, im Jahr 2014, im Kapitel 6 „Prozesssteuerung und Kontrolle für LES und IRE“, fest-gelegt worden.
Für die Halbzeitevaluierung 2017 / 2018 wurde festgeschrieben, dass die Evaluierung als Selbstevaluierung erfolgen soll. Die Methoden folgen den Empfehlungen der DVS-Publikation „Selbstevaluierung in der Regionalentwicklung“ (Mai 2014). Zum einen wurden die Aktionspläne der Jahre 2015 bis 2017 ausgewertet. Der Aktionsplan bildet den prozess- und projektbezogenen Orientierungsrahmen zur Umsetzung der Entwicklungsziele der LAG Haßberge e.V. ab. Er verdeutlicht die Arbeitsschritte und Herangehensweisen bei der Gestaltung der einzelnen Kernthemen bis zur Halbzeitevaluierung. Im Anschluss an diese Zwischenevaluierung besteht die Möglichkeit, den Aktionsplan samt strategischem Überbau entsprechend des aktuellen Entwicklungsbedarfes anzupassen. Der Aktionsplan beinhaltet den prozess- und projektbezogenen Aktions-plan mit Startprojekten, Kooperationsprojekte mit anderen LAGn. Er dient als laufendes Monitoring-Instrument und betrachtet fünf Prozessebenen, die bei der Zwischenevaluierung näher betrachtet wurden. So ermöglicht er einen laufenden Einblick in das Prozess- und Qualitätsmanagement, die Öffentlichkeitsarbeit, das Management zur Projektumsetzung, sowie das Kooperations- und Netzwerk-Management.
Zum anderen erfolgte im Rahmen der Zwischenevaluierung eine Befragung der Projektträger und Mitglieder der LAG Haßberge e.V. Dies dient der Beurteilung des Status quo der Prozesse (Quantitativ) und gibt den Akteuren der LAG Haßberge e.V. die Möglichkeit, ihr Meinungsbild zu LEADER und dessen Umsetzung in der Region abzubilden (Qualitativ).
Beide Vorgehensweisen ermöglichen es der LAG Haßberge e.V. unerwünschten Ereignissen im LEADER-Prozess frühzeitig zu begegnen und prozesssteuernd tätig zu werden.
Die Ergebnisse der Halbzeitevaluierung 2017 / 2018 wurden sowohl den Mitgliedern des Steuerkreises als auch vor der Mitgliederversammlung vorgestellt und diskutiert.
Nähere Informationen erhalten Sie im Bericht der Zwischenevaluation.
Abschlussevaluation
In der LES 2014 – 2020 wurde festgelegt, den LEADER-Prozess fortlaufend zu evaluieren. Im laufenden Geschäftsbetrieb der LAG gehören dazu die Fortschreibung und Auswertung der Aktionspläne und Monitoringbögen. In der Mitte der Periode sowie an deren Ende stehen Evaluierungen unter Beteiligung der regionalen Akteure. Die Zwischenevaluierung wurde als Selbstevaluierung mittels einer Befragung der Mitglieder und Projektträger durchgeführt. Die Ergebnisse der Halbzeitevaluierung 2017 / 2018 wurden sowohl den Mitgliedern des Steuerkreises als auch vor der Mitgliederversammlung vorgestellt und diskutiert.
Am Ende der Förderperiode beziehungsweise im Übergang zur neuen Förderperiode, steht die Schlussevaluierung an. Diese verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
- Bewertung der Strategieumsetzung
- die Bewertung des gesamten Prozesses und der Wirkung der
Arbeitsstruktur - die Bewertung der Arbeit des LAG-Managements
Weitere Aspekte sind die Bewertung der thematischen Beiträge zur Regionalentwicklung sowie Aspekte der Bürgerbeteiligung und der Öffentlichkeitsarbeit.
Im Übergang zur neuen Förderperiode 2023 – 2027 dient die Evaluierung somit dazu, die strukturellen, organisatorischen und inhaltlichen Arbeitsgrundlagen der LAG weiterzuführen und bei Bedarf neu zu justieren. Schon in der Evaluierung sollen zudem Ansatzpunkte hinterfragt werden, welche für die künftige Strategieausrichtung und die Handlungsfelder relevant sein könnten. Dabei soll auch das neue Querschnittsziel Resilienz Beachtung finden.
Zentrales methodisches Element der Evaluierung war eine standardisierte Online-Befragung (05.10.2021 bis 18.10.2021) mit zwei getrennten Fragebögen an Projektträgern sowie an die LAG-Mitglieder im Oktober 2021. Deren Ergebnisse wurden in einem Berichts- und Evaluierungsworkshop am 26.10.2021 mit Mitgliedern der LAG und weiteren an der Regionalentwicklung interessierten Personen vorgestellt und diskutiert. Beide Ergebnisebenen sind in dem Evaluationsbericht eingearbeitet.
Aufgrund der Verlängerung der Förderperiode kann die Auswahl von Projekten bis 2022 fortgeführt werden. Für die vorliegende Evaluierung wird der Sachstand zum 01.10.2021 zugrunde gelegt.
Nähere Informationen erhalten Sie im Bericht zur Abschlussevaluation.