Am 23.08.2022 erreichte uns die Information, dass es nun einen Förderstopp für neue LEADER-Projekte in der LEADER-Förderphase 2014 – 2020/22 gibt. Seit Januar 2021 konnten Projektbeschlüsse der LAGn nur noch unter Vorbehalt gefasst werden. Die LAGn verfügten über kein eigenes Budget mehr, sondern die Mittelzuteilung erfolgte bedarfsgerecht, unter Vorbehalt aus einem bayernweiten LEADER-Fördertopf, solange entsprechende Haushaltsmittel vorhanden waren. Projekte deren Beschluss nach dem 02.08.2022 liegt, können aktuell von den Förderstellen nicht mehr unter Vorbehalt bearbeitet werden. Eine Mittelzuteilung für Projekte nach dem 02.08.2022 ist nur möglich, wenn Mittel aus bereits bewilligten Förderprojekten zeitnah frei werden. Offiziell endet der Förderzeitraum 2014-2020/22 am 31.12.2022.
Wir hoffen als LAG natürlich, dass unsere Bewerbung für die LEADER-Förderphase 2023-2027, die wir am 15.Juli 2022 eingereicht haben, erfolgreich ist und wir erneut als LEADER-Fördergebiet anerkennt werden, um die aktuell in Vorbereitung befindlichen Projekte hier fortführen zu können.