Aufgrund der Ausnahmesituation durch die Corona-Krise können, wie durch Umlaufbeschluss vom 31.03.2020 beschlossen, Entscheidungen im Umlaufverfahren eingeholt werden.
Anbei die Unterlagen zum 5. Förderaufruf Bürgerengagement.
Die Rückmeldefrist des Umlaufbeschlusses endet am 27.07.2020.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Feststellung Umlaufbeschluss 5. Aufruf BE
Rückantwort Umlaufbeschluss 5. Aufruf