Aufgrund der Ausnahmesituation durch die Corona-Krise können, wie durch Umlaufbeschluss vom 31.03.2020 beschlossen, Entscheidungen im Umlaufverfahren eingeholt werden.
Mit der Änderung der LEADER-Förderrichtlinie zum 1. Mai 2020 ist es möglich, weitere 20.000 € LEADER-Mittel für das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ zu beantragen.
Anbei die Unterlagen zum LEADER-Projekt „Unterstützung Bürgerengagement – 2. Antrag“.
Die Rückmeldefrist des Umlaufbeschlusses endet am 31.07.2020.