Im Rahmen des Projektes “Unterstützung Bürgerengagement” werden nicht wettbewerbsrelevante Maßnahmen lokaler Akteure unterstützt.
Nach Aufrufen der LAG können Projektideen eingereicht werden, die den Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) zuzuordnen sind. In den Regelungen der LAG Haßberge zum Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ ist festgelegt, wie die Fördermittelvergabe erfolgt. Für jeden Aufruf werden die eingereichten Einzelmaßnahmen anhand einer Checkliste mit Auswahlkriterien bewertet.
Die lokalen Akteure können mit einer Maximalsumme von 4.000 Euro (Nettoförderung) unterstützt werden. Mittel in dieser Höhe werden allerdings nur ausgereicht, wenn das Projekt mindestens 15 Punkte in der Checkliste erreicht. Werden weniger Punkte erreicht, kann ein Projekt mit maximal 2.500 Euro gefördert werden. Die Projektträger der ausgewählten Projekte müssen gemeinsam mit der LAG eine Zielvereinbarung unterzeichnen, bevor mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden darf.
Insgesamt stehen der LAG Haßberge in der aktuellen Förderperiode 50.000 Euro LEADER-Fördermittel für das Projekt “Unterstützung Bürgerengagement” zur Verfügung, die durch 6.000 Euro Eigenmittel der LAG ergänzt werden.