Bürgerareal am Verkehrslandeplatz Haßfurt-Haßberge

Bürgerareal am Verkehrslandeplatz Haßfurt-Haßberge

Im Bereich des Verkehrslandeplatzes Haßfurt-Haßberge soll eine brach liegende Fläche als zentraler Anlaufpunkt für Freizeitaktive gestaltet werden. Es sollen zwei moderne Pavillons mit Aussichtsplattform, Toilette und Tribüne entstehen. Daneben mit Bäumen überstellte Aufenthalts- und Kinderspielbereiche und zahlreiche Informationstafeln über Flugbetrieb und ökologische Bedeutung der Mainaue.

Entstanden ist der Verkehrslandeplatz 1956 in den Mainauen bei Haßfurt. Betrieben wird er derzeit von der Verkehrslandeplatz Haßfurt-Haßberge GmbH mit den Gesellschaftern Stadt Haßfurt und Landkreis Haßberge. Bis 2024 gab es auf dem Gelände eine Flughafengaststätte, die eine große Anziehungskraft auf Besucher von nah und fern ausübte. Sie war allerdings sanierungsbedürftig und musste abgerissen werden. Ebenso abgerissen wurde eine angrenzende Fallschirmspringer-Halle.

Durch den Abriss ist eine Freifläche direkt neben den noch bestehenden Gebäuden entstanden. Durch das Projekt soll diese Fläche wieder aufgewertet werden und Freizeitaktiven im Maintal als Anlaufpunkt bei Ausflügen, Radtouren und Wanderungen dienen. Besucher haben die Gelegenheit den Flugbetrieb und Fallschirmspringer zu beobachten.

 

Ansprechpartnerin

Frau Susanne Wolfrum-Horn

09521/27-701

susanne.wolfrum-horn@hassberge.de

Kelterei Warmuth – Fit in die Zukunft

Kelterei Warmuth – Fit in die Zukunft

Seit 12 Jahren betreibt Michael Warmuth, mit Unterstützung von Sohn und Enkelsohn, seine Obstkelterei in Gemeinfeld. Was als Hobby begann, hat sich schnell zu einem kleinen Gewerbe entwickelt.

Besonders ist an dieser Kelterei ist die persönliche Anwesenheit der Kunden beim Keltern. So wird jede Charge individuell zubereitet und zugewiesen. Das sichert Transparenz, hohe Qualität und Frische des Saftes. Für andere Kunden wird der Saft pasteurisiert und in Bag-in-Box (5–10 L) abgefüllt, wodurch eine lange Haltbarkeit und ein Getränk für das ganze Jahr gewährleistet wird. Der Betrieb ist biozertifiziert, unter anderem nach Demeter-Standard. Bisher werden vor allem Quitten, Birnen und Äpfel entsaftet. Im Jahr 2025 hat die einzige weitere Kelterei im Landkreis geschlossen, wodurch die Nachfrage seitens der Kundschaft, ihr Streuobst entsaften zu lassen, deutlich gestiegen ist. Um den gestiegenen Anforderungen an Qualität, Quantität und Hygiene gerecht zu werden und die Zukunftsfähigkeit zu sichern, ist eine Modernisierung der technischen Anlagen geplant.

Angeschafft werden sollen eine Wasch- und Mahlanlage, ein Durchlauferhitzer (Pasteurisierer) und Druckschaumgerät. Hierdurch wird der zukunftsfähige und nachhaltige Betrieb der Kelterei gewährleistet, da eine effiziente, energieoptimierte Verarbeitung von Obst und Gemüse ermöglicht wird. Die Neuanschaffungen erweitern die Produktpalette auf Karotten, Rote Beete und Aroniabeeren, sichern lebensmittelrechtliche Standards und erleichtern die Arbeit für die Betreiber.

Durch die modernen Geräte kann die Qualität des ohnehin schon hochwertigen Saftes weiter gesteigert werden, da der Fremdstoffeintrag deutlich reduziert wird. Die Kelterei bindet auch Kindergärten, Schulen und Projektgruppen ein, sodass Kinder und Jugendliche die Verarbeitung von Obst und Gemüse erleben können. Dadurch entstehen praxisnahe Lernmöglichkeiten zu Ernährung, Nachhaltigkeit und regionaler Wertschöpfung. Der Erhalt von Streuobstwiesen wird indirekt gefördert.

 

Ansprechpartnerin

Frau Veronika Jägler

09521/27-676

veronika.jaegler@hassberge.de

10. Projektaufruf der LEADER-Förderperiode 2023-2027

In der Zeit vom 02. April bis 24. April 2026 können für die Steuerkreissitzung am 12.05.2026 Projektanträge bei der LAG Haßberge e.V. eingereicht werden.

Interessierte öffentliche wie auch private Antragsteller können ihre Projektideen bis spätestens 24. April 2026 per E-Mail an lag@hassberge.de oder per Post (LAG Haßberge e.V., Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt) einreichen. Gefördert werden Projekte mit Nettokosten ab etwa 12.000 €, die einen positiven Beitrag zur Region leisten und die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) vorantreiben.

Bitte beachten Sie, dass Projekte bis zur Einreichungsfrist beschlusstauglich sein müssen. Wir empfehlen daher, vor der Einreichung Ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Folgende Unterlagen müssen bis spätestens 24.04.2026 bei der Geschäftsstelle eingereicht werden:

Wir freuen uns auf ihre Idee und stehen gerne beratend zur Seite.

 

Zweiter Aufruf zur Einreichung von Projektideen für das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“

Im Rahmen des LEADER-Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ werden in der laufenden Förderperiode 2023–2027 im Landkreis Haßberge wieder Kleinprojekte von engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie lokalen Akteuren finanziell unterstützt. Mit diesem zweiten Projektaufruf haben Interessierte erneut die Möglichkeit, ihre Projektideen bei der LAG Haßberge e.V. einzureichen.

Gefördert werden Projekte, die zu den Entwicklungszielen „Landschaft und Umwelt“, „Lebensumfeld“, „Wirtschaft und Bildung“ oder „Kultur und Tourismus“ der Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen. Für diesen Aufruf stehen insgesamt 20.000 Euro zur Unterstützung von Kleinprojekten zur Verfügung. Die Unterstützungsbeiträge für einzelne Projekte sind in der Regel auf 2.500 Euro begrenzt; in wenigen begründeten Ausnahmefällen können bis zu 4.000 Euro gewährt werden.

Wer am Wettbewerb teilnehmen möchte, kann bis zum 15.04.2026 eine formlose schriftliche Anfrage an die LAG Haßberge e.V., Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt oder per E-Mail an lag@hassberge.de senden.

Die Anfrage sollte eine kurze Beschreibung der geplanten Einzelmaßnahme (ca. eine halbe Seite) enthalten, einschließlich:

  • einer Darstellung der Projektidee,
  • der voraussichtlichen Kosten,
  • des geplanten Durchführungszeitraums sowie
  • persönlicher Angaben wie Name, Kontaktdaten und ggf. vertretene Institution.

Die eingereichten Projektideen werden anhand festgelegter Auswahlkriterien bewertet. Auf Grundlage der erreichten Punktzahlen wird eine Rangliste aller eingereichten Projekte erstellt.

Bitte beachten Sie: Mit der Umsetzung eines Projekts darf erst nach Erhalt einer Förderzusage begonnen werden. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen. Von der Antragstellung ausgeschlossen sind kommunale Körperschaften sowie Einzelpersonen, Vereine oder Organisationen mit politischen Zielsetzungen.

Weitere Informationen finden Sie hier: