Umlaufbeschluss unter Vorbehalt über „Schloss Oberschwappach – Umgestaltung barocker Terrassengärten und Schlosspark zum internationalen Begegnungs- und Erlebnisort“ vom 13.08.2020

Im Rahmen des transnationalen LEADER-Projekts „Cisterscapes – Cistercian landscapes connecting Europe“ sind Teilprojekte in unserem LAG-Gebiet möglich, die bis zu 80 % über LEADER gefördert werden können.

Zwei Projekte haben wir als Teilprojekte gemeldet. Per Umlauf wurde bereits das Projekt „Zisterzienser Radrunden“ beschlossen.

Das weitere Projekt in diesem Rahmen ist das Vorhaben „Schloss Oberschwappach – Umgestaltung barocker Terrassengärten und Schlosspark zum internationalen Begegnungs- und Erlebnisort“. Es wurde bereits im vergangenen Jahr im Steuerkreis vorgestellt und erfüllt die Voraussetzungen, eine höhere Förderung zu ermöglichen. Da die LEADER-Mittel aus dem LAG-Budget bis auf einen geringfügigen Rest aufgebraucht sind, werden Fördermittel aus einem bayernweiten „Fördertopf“ beantragt.

Aufgrund der Ausnahmesituation durch die Corona-Krise können, wie durch Umlaufbeschluss vom 31.03.2020 beschlossen, Entscheidungen im Umlaufverfahren eingeholt werden.

Die Rückmeldefrist des Umlaufbeschlusses endet am 19.08.2020.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier:

Feststellung Schloss Oberschwappach – Umgestaltung barocker Terrassengärten und Schlosspark zum internationalen Begegnungs- und Erlebnisort

Projektbeschreibung Schloss Oberschwappach – Umgestaltung barocker Terrassengärten und Schlosspark zum internationalen Begegnungs- und Erlebnisort

Checkliste Schloss Oberschwappach – Umgestaltung barocker Terrassengärten und Schlosspark zum internationalen Begegnungs- und Erlebnisort

Entscheidungsprotokoll

Rückmeldungen

Umlaufbeschluss Unterstützung Bürgerengagement – Antrag 2 vom 24.07.2020— Abstimmungsfrist bis 04.08.2020 verlängert!

Aufgrund der Ausnahmesituation durch die Corona-Krise können, wie durch Umlaufbeschluss vom 31.03.2020 beschlossen, Entscheidungen im Umlaufverfahren eingeholt werden.
Mit der Änderung der LEADER-Förderrichtlinie zum 1. Mai 2020 ist es möglich, weitere 20.000 € LEADER-Mittel für das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ zu beantragen.
Anbei die Unterlagen zum LEADER-Projekt „Unterstützung Bürgerengagement – 2. Antrag“.
Die Rückmeldefrist des Umlaufbeschlusses endet am 31.07.2020.

 

Umlaufbeschluss 5. Aufruf Bürgerengagement vom 20.07.2020

Aufgrund der Ausnahmesituation durch die Corona-Krise können, wie durch Umlaufbeschluss vom 31.03.2020 beschlossen, Entscheidungen im Umlaufverfahren eingeholt werden.
Anbei die Unterlagen zum 5. Förderaufruf Bürgerengagement.

Die Rückmeldefrist des Umlaufbeschlusses endet am 27.07.2020.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Feststellung Umlaufbeschluss 5. Aufruf BE

Beratungsunterlagen 5. Aufruf

Rückantwort Umlaufbeschluss 5. Aufruf

Entscheidungsprotokoll 5. Aufruf

Liste Rückmeldungen 5. Aufruf