11. Projektaufruf der LEADER-Förderperiode 2023-2027

In der Zeit vom 15. Juni bis 28. Juni 2026 können für die Steuerkreissitzung am 13. Juli 2026 Projektanträge bei der LAG Haßberge e.V. eingereicht werden.

Interessierte öffentliche wie auch private Antragsteller können ihre Projektideen bis spätestens 28. Juni 2026 per E-Mail an lag@hassberge.de oder per Post (LAG Haßberge e.V., Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt) einreichen. Gefördert werden Projekte mit Nettokosten ab etwa 12.000 €, die einen positiven Beitrag zur Region leisten und die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) vorantreiben.

Bitte beachten Sie, dass Projekte bis zur Einreichungsfrist beschlusstauglich sein müssen. Wir empfehlen daher, vor der Einreichung Ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Folgende Unterlagen müssen bis spätestens 28.06.2026 bei der Geschäftsstelle eingereicht werden:

Wir freuen uns auf ihre Idee und stehen gerne beratend zur Seite.

LAG Haßberge Broschüre

LEADER ist ein sehr erfolgreiches Förderprogramm für ländliche Regionen in Europa. Auch der Landkreis Haßberge profitiert bereits seit vielen Jahren davon und konnte eine große Anzahl von Projekten umsetzen, die zur Entwicklung der Region beigetragen haben.

In dieser Broschüre wollen wir Ihnen das EU-Programm und eine Auswahl umgesetzter LEADER-Projekte vorstellen.

10. Projektaufruf der LEADER-Förderperiode 2023-2027

In der Zeit vom 02. April bis 24. April 2026 können für die Steuerkreissitzung am 12.05.2026 Projektanträge bei der LAG Haßberge e.V. eingereicht werden.

Interessierte öffentliche wie auch private Antragsteller können ihre Projektideen bis spätestens 24. April 2026 per E-Mail an lag@hassberge.de oder per Post (LAG Haßberge e.V., Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt) einreichen. Gefördert werden Projekte mit Nettokosten ab etwa 12.000 €, die einen positiven Beitrag zur Region leisten und die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) vorantreiben.

Bitte beachten Sie, dass Projekte bis zur Einreichungsfrist beschlusstauglich sein müssen. Wir empfehlen daher, vor der Einreichung Ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Folgende Unterlagen müssen bis spätestens 24.04.2026 bei der Geschäftsstelle eingereicht werden:

Wir freuen uns auf ihre Idee und stehen gerne beratend zur Seite.

 

Zweiter Aufruf zur Einreichung von Projektideen für das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“

Im Rahmen des LEADER-Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ werden in der laufenden Förderperiode 2023–2027 im Landkreis Haßberge wieder Kleinprojekte von engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie lokalen Akteuren finanziell unterstützt. Mit diesem zweiten Projektaufruf haben Interessierte erneut die Möglichkeit, ihre Projektideen bei der LAG Haßberge e.V. einzureichen.

Gefördert werden Projekte, die zu den Entwicklungszielen „Landschaft und Umwelt“, „Lebensumfeld“, „Wirtschaft und Bildung“ oder „Kultur und Tourismus“ der Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen. Für diesen Aufruf stehen insgesamt 20.000 Euro zur Unterstützung von Kleinprojekten zur Verfügung. Die Unterstützungsbeiträge für einzelne Projekte sind in der Regel auf 2.500 Euro begrenzt; in wenigen begründeten Ausnahmefällen können bis zu 4.000 Euro gewährt werden.

Wer am Wettbewerb teilnehmen möchte, kann bis zum 15.04.2026 eine formlose schriftliche Anfrage an die LAG Haßberge e.V., Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt oder per E-Mail an lag@hassberge.de senden.

Die Anfrage sollte eine kurze Beschreibung der geplanten Einzelmaßnahme (ca. eine halbe Seite) enthalten, einschließlich:

  • einer Darstellung der Projektidee,
  • der voraussichtlichen Kosten,
  • des geplanten Durchführungszeitraums sowie
  • persönlicher Angaben wie Name, Kontaktdaten und ggf. vertretene Institution.

Die eingereichten Projektideen werden anhand festgelegter Auswahlkriterien bewertet. Auf Grundlage der erreichten Punktzahlen wird eine Rangliste aller eingereichten Projekte erstellt.

Bitte beachten Sie: Mit der Umsetzung eines Projekts darf erst nach Erhalt einer Förderzusage begonnen werden. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen. Von der Antragstellung ausgeschlossen sind kommunale Körperschaften sowie Einzelpersonen, Vereine oder Organisationen mit politischen Zielsetzungen.

Weitere Informationen finden Sie hier: